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Abschaffung bezahlter Arbeitszeit für Gewerkschaftsaktivitäten von Bundesangestellten.

Dieses Gesetz beendet die Praxis, dass Bundesangestellte, die auch Gewerkschaftsvertreter sind, Gewerkschaftsgeschäfte während der bezahlten Arbeitszeit (bekannt als „offizielle Zeit“) erledigen. Alle gewerkschaftsbezogenen Aktivitäten müssen nun außerhalb der Dienstzeit durchgeführt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Steuergelder ausschließlich für die Kernaufgaben der Regierung verwendet werden.
Wichtige Punkte
Bundesangestellte in Gewerkschaftsfunktionen werden für die Zeit, die sie für Gewerkschaftsaufgaben aufwenden, nicht mehr von der Regierung bezahlt.
Alle gewerkschaftlichen Aktivitäten (z. B. Verhandlungen) müssen außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1902
Sponsor: Rep. Bishop, Dan [R-NC-9]
Startdatum: 2021-03-16