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Krankenversicherung: Obligatorische Deckung für angeborene Anomalien

Neue Vorschriften verlangen von Krankenversicherungen, die Kosten für die Behandlung angeborener Anomalien zu übernehmen, einschließlich Verfahren zur Verbesserung der Körperfunktion und des Aussehens. Dies umfasst auch zahnärztliche und kieferorthopädische Unterstützung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Personen mit Geburtsfehlern die notwendige medizinische Versorgung erhalten, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen, die sich aus fehlender Deckung für diese spezifischen Erkrankungen ergeben könnten.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen Diagnose- und Behandlungskosten für angeborene Anomalien übernehmen.
Die Behandlung umfasst Verfahren zur Verbesserung der Körperfunktion oder zur Wiederherstellung eines normalen Aussehens, einschließlich zahnärztlicher Unterstützung.
Kostenbeteiligungen, wie Zuzahlungen oder Selbstbehalte, dürfen nicht höher sein als bei anderen medizinischen Leistungen.
Versicherer müssen über diese Änderungen verständlich informieren.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2022-04-04
74%
Dafür 310
Dagegen 110
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1916
Sponsor: Rep. Eshoo, Anna G. [D-CA-18]
Startdatum: 2021-03-16
Abstimmungsdatum: 2022-04-04
Sitzung Nr.: 2
Abstimmung Nr.: 109