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Obligatorische Offenlegung von Belästigungsvorfällen an Hochschulen

Neue Vorschriften verlangen von Hochschulen, Belästigungsvorfälle in ihren jährlichen Sicherheitsberichten offenzulegen. Dies soll die Transparenz und das Bewusstsein für das Problem erhöhen, was potenziell die Sicherheit der Studierenden verbessern und solche Vorfälle reduzieren kann.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen Statistiken über Belästigungsvorfälle offenlegen, die der Campus-Sicherheit oder der örtlichen Polizei gemeldet wurden.
Das Gesetz führt eine klare Definition von Belästigung ein, die Handlungen umfasst, die zu einem Risiko körperlicher, geistiger Schäden oder Erniedrigung führen.
Bildungsprogramme an Universitäten werden erweitert, um Informationen über Belästigung und ihre Folgen aufzunehmen.
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Drucknummer: 117_HR_1932
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-6]
Startdatum: 2021-03-16