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Obligatorische Meldung von Belästigungsvorfällen an Hochschulen

Neue Vorschriften verlangen von Hochschulen, Informationen über Belästigungsvorfälle (Hazing) und verhängte Sanktionen gegen Studentenorganisationen öffentlich zu machen. Dies soll die Transparenz und Sicherheit der Studenten erhöhen und ihnen ermöglichen, fundierte Entscheidungen über die Zugehörigkeit zu Studentengruppen zu treffen.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen Berichte über Belästigungsvorfälle sammeln und veröffentlichen, einschließlich der Namen der Studentenorganisationen und der verhängten Sanktionen.
Diese Informationen werden öffentlich auf den Websites der Universitäten zugänglich sein, was das Bewusstsein für Risiken erhöht.
Bei schwerwiegenden Belästigungsvorfällen müssen die Institutionen diese innerhalb von 72 Stunden den Strafverfolgungsbehörden melden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1933
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-6]
Startdatum: 2021-03-16