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Verbot von Konjunkturschecks 2021 für Insassen von Bundesgefängnissen.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Personen, die in Bundesgefängnissen inhaftiert sind, vom Erhalt der Konjunkturhilfen (Stimulus Checks) von 2021 auszuschließen. Die Maßnahme stellt sicher, dass Steuergelder, die für die Wirtschaftshilfe vorgesehen sind, nicht an diese spezifische Gruppe verteilt werden. Dies ändert direkt die Anspruchsregeln für staatliche Hilfszahlungen und gilt rückwirkend.
Wichtige Punkte
Inhaftierte in Bundesgefängnissen haben keinen Anspruch auf die staatlichen Konjunkturhilfen von 2021.
Die Änderung tritt rückwirkend in Kraft, als wäre sie Teil des ursprünglichen American Rescue Plan Act von 2021 gewesen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1953
Sponsor: Rep. Steil, Bryan [R-WI-1]
Startdatum: 2021-03-17