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Flexible Arbeitszeiten: Wahlmöglichkeit für Freizeitausgleich statt Überstundenvergütung.

Dieses neue Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern im Privatsektor, Freizeitausgleich anstelle von Überstundenvergütung zu wählen. Ziel ist es, mehr Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu schaffen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Wahl freiwillig und ohne Zwang erfolgt.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer können für jede Überstunde 1,5 Stunden Freizeitausgleich statt monetärer Vergütung wählen.
Dies erfordert eine schriftliche Vereinbarung, die freiwillig und nicht als Bedingung der Anstellung erfolgen muss.
Es können maximal 160 Stunden Freizeitausgleich angesammelt werden; ungenutzte Stunden müssen jährlich ausgezahlt werden.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer weder einschüchtern noch zwingen, Freizeitausgleich zu wählen oder zu nutzen.
Das Gesetz und seine Änderungen laufen fünf Jahre nach Inkrafttreten aus.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1980
Sponsor: Rep. Miller, Mary E. [R-IL-15]
Startdatum: 2021-03-17