Gesetz zum Schutz unserer Gemeinschaften vor Bandengewalt: Neue Einwanderungsregeln
Dieses Gesetz ändert das Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, um eine Definition für kriminelle Banden festzulegen und neue Gründe für die Unzulässigkeit der Einreise und die Abschiebung von Ausländern zu schaffen, die mit solchen Gruppen in Verbindung stehen. Es ermächtigt den Heimatschutzminister, kriminelle Banden zu benennen, und schreibt die Inhaftierung von Ausländern vor, die aufgrund von Bandenverbindungen unzulässig oder abschiebbar sind. Darüber hinaus verbietet der Gesetzentwurf Personen, die mit Banden in Verbindung stehen, Einwanderungsanträge für andere zu stellen, und erweitert die Gründe für die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für Bürger, die innerhalb von 10 Jahren nach der Einbürgerung mit Banden in Verbindung standen.
Wichtige Punkte
Definiert eine 'kriminelle Bande' als eine Gruppe von 5 oder mehr Personen, die bestimmte Straftaten begehen, und erlaubt dem Heimatschutzminister, diese zu benennen.
Ausländer, die Mitglieder krimineller Banden sind oder an deren Aktivitäten teilnehmen, werden unzulässig, abschiebbar und unterliegen der obligatorischen Inhaftierung.
Personen, die mit Banden in Verbindung stehen (einschließlich US-Bürger), dürfen keine Einwanderungsanträge für andere stellen oder das Sorgerecht für unbegleitete minderjährige Ausländer übernehmen.
Eingebürgerten Bürgern kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn sie innerhalb von 10 Jahren nach der Einbürgerung Mitglied einer kriminellen Bande werden oder mit ihr verbunden sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_1995
Sponsor: Rep. Zeldin, Lee M. [R-NY-1]
Startdatum: 2021-03-17