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Anlegerschutz: Weniger persönliche Daten von der SEC gesammelt

Neue Regeln schränken die Erfassung persönlicher Anlegerdaten durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ein. Das bedeutet, dass Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Sozialversicherungsnummer seltener für die Meldung von Börsengeschäften benötigt werden. Die SEC kann diese Daten nur in begründeten Fällen anfordern, und nach Abschluss des Falls müssen die Daten vernichtet werden.
Wichtige Punkte
Weniger automatische Datenerfassung: Börsen und Broker müssen Ihre persönlichen Daten nicht mehr routinemäßig an die SEC für die Transaktionsmeldung übermitteln.
Daten nur auf Anfrage: Die SEC kann Ihre persönlichen Daten nur anfordern, wenn dies für eine bestimmte Untersuchung oder Angelegenheit erforderlich ist.
Schnelle Datenvernichtung: Wenn die SEC Ihre Daten erhält, muss sie diese innerhalb eines Tages nach Abschluss der Angelegenheit, für die sie benötigt wurden, vernichten.
Erhöhter Datenschutz: Ihre Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Sozialversicherungsnummer sind besser geschützt.
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Drucknummer: 117_HR_2039
Sponsor: Rep. Loudermilk, Barry [R-GA-11]
Startdatum: 2021-03-18