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Erweiterte Ermittlungsbefugnisse für Generalinspektoren

Dieses neue Gesetz stärkt die Befugnisse der Generalinspektoren, indem es ihnen erlaubt, Zeugen zur Aussage in Ermittlungen vorzuladen. Ziel ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Regierungsoperationen zu erhöhen, was indirekt die effiziente Verwendung öffentlicher Gelder und den Schutz der Bürgerinteressen beeinflusst.
Wichtige Punkte
Generalinspektoren können nun Nicht-Bundesbedienstete zur Aussage vorladen, was die Aufdeckung von Fehlverhalten erleichtert.
Kontrollmechanismen sind vorhanden: Vorladungen müssen von einem Gremium aus drei Generalinspektoren genehmigt werden und dürfen laufende Ermittlungen des Generalstaatsanwalts nicht stören.
Das Gesetz erlaubt keine Vorladung aktueller Bundesbediensteter, für die andere Verfahren existieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2089
Sponsor: Rep. Gomez, Jimmy [D-CA-34]
Startdatum: 2021-03-19