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Kombucha Steuerbefreiung: Erleichterung für Hersteller und Verbraucher

Neue Regeln befreien Kombucha von Alkoholsteuern und -vorschriften. Dies bedeutet, dass Kombucha-Hersteller nicht mehr wie Brauereien behandelt werden, was die Produktionskosten senken und Kombucha zugänglicher und möglicherweise günstiger für Verbraucher machen könnte.
Wichtige Punkte
Kombucha, ein fermentiertes Getränk, unterliegt nicht mehr den Verbrauchssteuern oder Vorschriften für alkoholische Getränke.
Kombucha-Hersteller müssen die Anforderungen an Brauereien nicht mehr erfüllen, was ihren Betrieb vereinfacht.
Die Definition von Kombucha ist klar festgelegt, einschließlich des maximalen Alkoholgehalts (bis zu 1,25%) und der Zutaten.
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Zusätzliche Informationen
KOMBUCHA
Drucknummer: HR 2124
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2021-03-23