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Verbot sexueller Handlungen von Polizeibeamten mit Personen in Gewahrsam

Dieses Gesetz verbietet Polizeibeamten ausdrücklich sexuelle Handlungen mit Personen, die verhaftet oder in Gewahrsam sind. Es soll schutzbedürftige Personen schützen und sicherstellen, dass die Zustimmung nicht erzwungen werden kann. Bundesstaaten und Kommunen, die keine ähnlichen Gesetze erlassen, könnten Bundesmittel für Polizeiprogramme verlieren.
Wichtige Punkte
Polizeibeamten ist es untersagt, sexuelle Handlungen mit Personen in ihrem Gewahrsam zu vollziehen, unabhängig von deren Zustimmung.
Die Zustimmung einer in Gewahrsam befindlichen Person zu solchen Handlungen ist vor Gericht keine gültige Verteidigung.
Bundesstaaten und Kommunen müssen ähnliche Gesetze erlassen, um weiterhin für Bundesmittel aus dem COPS-Zuschussprogramm berechtigt zu sein.
Erfordert jährliche Berichterstattung über sexuelles Fehlverhalten von Polizeibeamten auf Bundes- und Landesebene.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2172
Sponsor: Rep. Speier, Jackie [D-CA-14]
Startdatum: 2021-03-23