arrow_back Zurück zur App

Gleichstellung von Tele-Gesundheit: Gleiche Deckung für psychische und Suchtdienste.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass private Krankenversicherungen psychische Gesundheits- und Suchtbehandlungsdienste, die per Tele-Gesundheit erbracht werden, zu denselben Bedingungen und Kosten wie persönliche Besuche abdecken müssen. Dies stellt sicher, dass Bürger beim Zugang zu Fernbehandlungen keine höheren finanziellen oder administrativen Hürden haben. Ziel ist es, den Zugang zu wichtiger psychischer Versorgung während des öffentlichen Gesundheitsnotstands und 90 Tage danach zu verbessern.
Wichtige Punkte
Kostenparität: Versicherer müssen Tele-Gesundheitsdienste (psychische Gesundheit/Sucht) zum gleichen Satz und mit der gleichen Kostenbeteiligung für Patienten abdecken wie persönliche Besuche.
Keine zusätzlichen Hürden: Versicherer dürfen keine strengeren Vorabgenehmigungsanforderungen für Tele-Gesundheitsdienste als für persönliche Besuche auferlegen.
Verbot von Einrichtungsgebühren: Sowohl Versicherer als auch Anbieter dürfen den Versicherten keine Einrichtungsgebühren (facility fees) für fernerbrachte Dienste berechnen.
Informationspflicht: Versicherer müssen die Versicherten darüber informieren, wie sie Zugang zu Tele-Gesundheitsdiensten innerhalb des Netzwerks erhalten und welchen Umfang ihre Deckung hat.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2264
Sponsor: Rep. Trone, David J. [D-MD-6]
Startdatum: 2021-03-26