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Automatische Wählerregistrierung: Eintragung über Kraftfahrzeugbehörden

Dieses Gesetz schreibt vor, dass staatliche Kraftfahrzeugbehörden Identifikationsdaten von Personen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zur automatischen Wählerregistrierung bei Bundeswahlen an Wahlbeamte übermitteln. Personen werden registriert, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen nicht oder lehnen die Registrierung innerhalb von 21 Tagen nach Benachrichtigung ab. Das Gesetz verlangt die Übermittlung spezifischer Daten wie Name, Alter und Staatsbürgerschaftsstatus.
Wichtige Punkte
Die Wählerregistrierung erfolgt auf der Grundlage von Informationen, die der Kraftfahrzeugbehörde übermittelt wurden, es sei denn, die Person lehnt ab.
Personen haben 21 Tage Zeit, die Registrierung abzulehnen, nachdem sie vom zuständigen Wahlbeamten benachrichtigt wurden.
Kraftfahrzeugbehörden müssen Identifikationsdaten (Name, Alter, Wohnsitz, Staatsbürgerschaftsstatus, elektronische Unterschrift) an Wahlbeamte übermitteln.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2301
Sponsor: Rep. Cicilline, David N. [D-RI-1]
Startdatum: 2021-04-01