Neue Regeln für den Ausschluss von Kreditgenossenschaftsmitgliedern
Dieses Gesetz ändert die Regeln, nach denen Kreditgenossenschaften ihre Mitglieder ausschließen können. Es führt klare Verfahren ein, wie die Benachrichtigungspflicht und das Recht auf Anhörung, was den Mitgliedern mehr Schutz bietet. Ziel ist es, Fairness im Ausschlussverfahren zu gewährleisten und gleichzeitig der Kreditgenossenschaft zu ermöglichen, Personen zu entfernen, die ihren Betrieb oder andere Mitglieder schädigen.
Wichtige Punkte
Kreditgenossenschaften müssen eine schriftliche Richtlinie für den Ausschluss von Mitgliedern haben, die vom Vorstand genehmigt wurde.
Ein Mitglied muss über die Absicht des Ausschlusses und den Grund informiert werden, mit der Option, Informationen elektronisch zu erhalten.
Ein Mitglied hat 15 Tage Zeit, um eine Anhörung vor dem Vorstand der Kreditgenossenschaft zu beantragen.
Nach einer Anhörung stimmt der Vorstand über den Ausschluss ab; wird keine Anhörung beantragt, wird das Mitglied nach 15 Tagen automatisch ausgeschlossen.
Ein ausgeschlossenes Mitglied kann die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft beantragen, was eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfordert.
Ausschlussgründe umfassen materiellen Verlust für die Kreditgenossenschaft, Verstoß gegen die Mitgliedschaftsvereinbarung, erhebliche Störung des Betriebs, Betrug, illegales oder missbräuchliches Verhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2311
Sponsor: Rep. Emmer, Tom [R-MN-6]
Startdatum: 2021-04-01