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Elternzeit für Militärangehörige: Fortsetzung nach Kindstod.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass Militärangehörigen, die bezahlten Elternurlaub genehmigt bekommen haben, dieser im Falle des Todes ihres Kindes nicht entzogen wird. Dies bedeutet, dass Dienstleistende ihren Urlaub fortsetzen können, um mit der schwierigen Situation umzugegehen, ohne zusätzliche finanzielle oder administrative Belastungen.
Wichtige Punkte
Bezahlter Elternurlaub für Militärangehörige wird im Todesfall des Kindes nicht beendet.
Vorschriften werden angepasst, um Militärfamilien in tragischen Zeiten zu unterstützen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2320
Sponsor: Rep. Jackson, Ronny [R-TX-13]
Startdatum: 2021-04-01