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Schutz von Opfern des Menschenhandels vor negativen Kreditberichteinträgen.

Dieses Gesetz schützt Opfer des Menschenhandels vor negativen Informationen in ihren Kreditberichten, wenn diese Informationen aus ihren Erfahrungen als Opfer resultieren. Kreditauskunfteien dürfen keine Daten weitergeben, die direkt durch die Opferschaft verursacht wurden, was den Betroffenen hilft, ihr finanzielles Leben wieder aufzubauen. Das Gesetz verlangt von Kreditauskunfteien, solche Einträge nach Vorlage entsprechender Dokumente zu entfernen.
Wichtige Punkte
Kreditauskunfteien dürfen keine negativen Informationen über Opfer des Menschenhandels weitergeben, wenn diese aus der Opferschaft resultieren.
Opfer des Menschenhandels können Dokumente vorlegen, um schädliche Einträge aus ihren Kreditberichten entfernen zu lassen.
Es werden klare Regeln für die Meldung und Dokumentation des Opferstatus bei Kreditauskunfteien festgelegt.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2332
Sponsor: Rep. McHenry, Patrick T. [R-NC-10]
Startdatum: 2021-04-01