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Gleichheit in Agrarprogrammen: Keine Diskriminierung oder Bevorzugung

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass niemand aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft oder Geschlecht in Programmen und Aktivitäten des Landwirtschaftsministeriums diskriminiert oder bevorzugt wird. Das bedeutet, dass alle Bürger gleiche Chancen beim Zugang zu Verträgen, Zuschüssen, Beschäftigung und anderen Leistungen des Ministeriums haben sollten. Wer sich benachteiligt fühlt, kann seine Rechte vor Gericht geltend machen.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Das Landwirtschaftsministerium darf niemanden aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht in seinen Programmen, Verträgen oder bei der Beschäftigung diskriminieren oder bevorzugen.
Gleichbehandlung: Dies gilt auch für Staaten, Territorien und private Einrichtungen (einschließlich Universitäten), die finanzielle Unterstützung vom Landwirtschaftsministerium erhalten – sie dürfen in ihren Operationen nicht diskriminieren.
Klagerecht: Personen, die sich aufgrund von Diskriminierung benachteiligt fühlen, können Klage vor Gericht einreichen und Schadensersatz, einschließlich Anwaltskosten, fordern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2349
Sponsor: Rep. Tiffany, Thomas P. [R-WI-7]
Startdatum: 2021-04-01