Ausstieg aus Niedrigstlöhnen für Behinderte: Zuschüsse für integrierte Beschäftigung.
Dieses Gesetz schafft schrittweise Sondergenehmigungen (Abschnitt 14(c)) ab, die es Arbeitgebern erlauben, Personen mit Behinderungen unter dem Mindestlohn zu bezahlen. Innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten müssen alle Arbeitnehmer, die unter diesen Zertifikaten beschäftigt sind, mindestens den geltenden Mindestlohn erreichen. Zuschussprogramme unterstützen Arbeitgeber beim Übergang zu vollständig integrierten und wettbewerbsfähigen Beschäftigungsmodellen, was die sozioökonomische Selbstständigkeit von Personen mit Behinderungen stärkt.
Wichtige Punkte
Lohnerhöhung: Arbeitnehmer mit Behinderungen, die zuvor Niedrigstlöhne erhielten, werden schrittweise höhere Sätze erhalten, bis sie innerhalb von etwa 4,5 Jahren nach Verabschiedung den vollen Mindestlohn erreichen.
Abschaffung der Zertifikate: Nach vier Jahren ab dem Inkrafttreten dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Behinderungen gesetzlich keine Löhne mehr unter dem Mindestlohn zahlen.
Unterstützung für Arbeitgeber: Es stehen Zuschüsse für Bundesstaaten und Arbeitgeber zur Verfügung, um sie bei der Umstellung ihrer Geschäftsmodelle auf integrierte Beschäftigung in der Gemeinschaft zu unterstützen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2373
Sponsor: Rep. Scott, Robert C. "Bobby" [D-VA-3]
Startdatum: 2021-04-05