Keine Impfpässe: Schutz der Privatsphäre und Zugang zu Bundesdiensten.
Das Gesetz verbietet Bundesbehörden die Ausstellung von sogenannten Impfpässen oder standardisierten Dokumentationen zum Nachweis des COVID-19-Impfstatus. Dies schützt die medizinische Privatsphäre der Bürger, indem die Bundesregierung daran gehindert wird, solche Gesundheitsdaten zu erstellen oder an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass ein Nachweis der COVID-19-Impfung nicht für den Zugang zu Bundeseigentum, Bundesdiensten oder Kongressgeländen verlangt werden darf.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen keine Impfpässe ausstellen oder Daten zum COVID-19-Impfstatus von Bürgern weitergeben.
Der Nachweis einer COVID-19-Impfung darf keine Voraussetzung für den Zugang zu Bundesgebäuden, Bundesdiensten oder Kongressgeländen sein.
Ziel ist der Schutz der medizinischen Privatsphäre und die Gewährleistung des gleichen Zugangs zu öffentlichen Diensten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2384
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2021-04-08