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Wahlkampffinanzierung: Keine persönlichen Gewinne nach Wahlen

Neue Regeln verlangen von Wahlkampfkomitees und Führungsausschüssen, nicht ausgegebene Gelder nach einer Wahl auszuzahlen. Dies soll verhindern, dass diese Gelder für persönliche Zwecke verwendet werden, insbesondere von ehemaligen Kandidaten, die zu Lobbyisten oder ausländischen Agenten werden. Bürger können mehr Transparenz bei der politischen Finanzierung erwarten.
Wichtige Punkte
Nicht ausgegebene Wahlkampfgelder müssen an Spender zurückgegeben, an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet oder an andere politische Parteien überwiesen werden.
Verbot der Auszahlung nicht ausgegebener Gelder an nahe Verwandte des Kandidaten, es sei denn, es handelt sich um die Begleichung dokumentierter Wahlkampfverpflichtungen.
Ehemalige Kandidaten, die Lobbyisten oder ausländische Agenten werden, müssen die Einhaltung der Regeln zur Auszahlung von Wahlkampfgeldern bestätigen.
Die Änderungen gelten ab den Wahlen im November 2022.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2388
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2021-04-08