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Wählerunterstützung: Essen und Trinken an Wahlorten erlaubt

Dieses neue Gesetz soll sicherstellen, dass Bürger, die bei Bundeswahlen in der Schlange stehen, Essen und Getränke erhalten können. Das bedeutet, dass die Bundesstaaten es Einzelpersonen nicht verbieten dürfen, Wählern solche Artikel zur Verfügung zu stellen, was den Komfort während langer Wartezeiten verbessern kann.
Wichtige Punkte
Staatenverbot aufgehoben: Staaten dürfen die Bereitstellung von Essen und Trinken für Wähler an Bundeswahlorten nicht verbieten.
Erhöhter Komfort: Bürger können während langer Wartezeiten auf ihre Stimmabgabe Getränke und Snacks erhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2440
Sponsor: Rep. Wild, Susan [D-PA-7]
Startdatum: 2021-04-08