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Obligatorischer bezahlter Krankenstand: 56 Stunden für Gesundheit und Familie.

Das Gesetz führt einen bundesweiten Standard ein, der es den meisten Arbeitnehmern ermöglicht, jährlich bis zu 56 Stunden bezahlte Freistellung zu erwerben. Diese Zeit kann für eigene Gesundheitsbedürfnisse, die Pflege kranker Familienmitglieder oder zur Bewältigung von Situationen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und sexuellen Übergriffen genutzt werden. Ziel ist es, die finanzielle und gesundheitliche Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erwerben 1 Stunde bezahlten Krankenstand pro 30 geleistete Arbeitsstunden, bis zu einer Obergrenze von 56 Stunden pro Jahr.
Die Freistellung kann für medizinische Behandlung, Pflege von Kindern, Eltern, Ehepartnern oder Partnern sowie für rechtliche Schritte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt genutzt werden.
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht bestrafen oder entlassen, weil sie ihr Recht auf diese bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen, und nicht genutzte Stunden werden übertragen.
Kleinere Arbeitgeber (weniger als 15 Mitarbeiter) müssen 56 Stunden unbezahlten Krankenstand für dieselben Zwecke bereitstellen.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2465
Sponsor: Rep. DeLauro, Rosa L. [D-CT-3]
Startdatum: 2021-04-13