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Erleichterung von Ansprüchen aus Holocaust-Versicherungspolicen

Dieses Gesetz soll Opfern und ihren Erben die Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungspolicen aus der Holocaust-Ära erleichtern. Es ermöglicht die Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren und hebt frühere Urteile auf, die solche Ansprüche behinderten, wodurch den Bürgern neue rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden.
Wichtige Punkte
Eröffnet den Weg für rechtliche Ansprüche aus Versicherungspolicen von 1933-1945, die in von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten oder in der Schweiz ausgestellt wurden.
Etabliert ein neues Bundesverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen, unabhängig von früheren Gerichtsentscheidungen und der Außenpolitik.
Setzt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes für die Einreichung von Klagen fest, um Zeit für die Fallvorbereitung zu geben.
Wird festgestellt, dass ein Versicherer in böser Absicht gehandelt hat, kann das Gericht das Dreifache des fälligen Betrags zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten zusprechen.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2493
Sponsor: Rep. Wasserman Schultz, Debbie [D-FL-23]
Startdatum: 2021-04-13