Erlass privater Studienkredite bei Tod oder Behinderung
Dieses Gesetz schützt Studenten und Mitunterzeichner privater Bildungskredite. Stirbt ein Student oder wird er dauerhaft und vollständig behindert, wird der Kredit erlassen, und der Kreditgeber darf ihn nicht mehr einfordern. Zudem werden die erlassenen Beträge nicht besteuert.
Wichtige Punkte
Erlass privater Studienkredite: Stirbt ein Student, der einen privaten Bildungskredit aufgenommen hat, oder wird er dauerhaft und vollständig behindert, wird seine Haftung für diesen Kredit aufgehoben.
Schutz für Mitunterzeichner: Personen, die den Kredit mit dem Studenten unterzeichnet haben, werden im Falle des Todes oder der dauerhaften Behinderung des Studenten ebenfalls von der Schuldenhaftung befreit.
Steuerbefreiung für erlassene Beträge: Beträge, die aufgrund von Tod oder dauerhafter Behinderung erlassen werden, gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen.
Keine Überwachung des Behinderungsstatus: Nach dem Erlass eines Kredits aufgrund einer Behinderung darf der Kreditgeber den Behinderungsstatus des Studenten nicht mehr überwachen.
Inkrafttreten: Die Änderungen treten ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes in Kraft.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2498
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2021-04-14