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Erleichterte Studienkredit-Erlassung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Dieses Gesetz ändert das Programm zur Studienkredit-Erlassung für Personen im öffentlichen Dienst. Es ermöglicht eine frühere teilweise Schuldenerlassung nach einer bestimmten Anzahl monatlicher Zahlungen, was die finanzielle Belastung vieler Bürger erheblich verringern könnte. Zusätzlich wird das Bildungsministerium leicht zugängliche Informationsmaterialien und ein Online-Portal entwickeln, um den Antragsprozess zu vereinfachen.
Wichtige Punkte
10% Krediterlass nach 48 Monaten (4 Jahren) Zahlungen und Beschäftigung im öffentlichen Dienst möglich.
20% Krediterlass nach 72 Monaten (6 Jahren) Zahlungen und Beschäftigung im öffentlichen Dienst möglich.
50% Krediterlass nach 96 Monaten (8 Jahren) Zahlungen und Beschäftigung im öffentlichen Dienst möglich.
Bildungsministerium erstellt neue Informationsmaterialien und ein Online-Portal zur Vereinfachung von Verständnis und Antragstellung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_251
Sponsor: Rep. Krishnamoorthi, Raja [D-IL-8]
Startdatum: 2021-01-11