Sicherheitsgesetz: Beschränkungen für Großraum-Munitionszuführgeräte
Dieses Gesetz führt neue Regeln für Munitionsmagazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss ein. Bürger dürfen diese im Allgemeinen nicht importieren, verkaufen, herstellen, übertragen oder besitzen, es sei denn, sie wurden vor dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besessen. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch die Begrenzung des Zugangs zu diesen Geräten zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Verbot des Imports, Verkaufs, der Herstellung, Übertragung oder des Besitzes von Munitionsmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss.
Personen, die solche Geräte vor dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besaßen, sind vom Besitzverbot ausgenommen.
Ausnahmen gelten für Strafverfolgungsbehörden, bestimmte Atomenergielizenzen und vom Generalstaatsanwalt genehmigte Tests.
Neu hergestellte Großraum-Munitionszuführgeräte müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Seriennummer und ein Herstellungsdatum tragen.
Das Gesetz ermöglicht Rückkaufprogramme für Großraum-Munitionszuführgeräte, finanziert durch Byrne-Zuschüsse.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2510
Sponsor: Rep. Deutch, Theodore E. [D-FL-22]
Startdatum: 2021-04-14