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Neue Regeln für Bundesschuldeneintreibung: Verbraucherschutz

Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie Regierungsbehörden und Inkassounternehmen Bundesforderungen eintreiben können. Es zielt darauf ab, Bürger besser vor aggressiven Praktiken zu schützen, indem es neue Fristen und obligatorische Benachrichtigungen einführt, bevor eine Schuld zur Eintreibung übergeben wird. Es begrenzt auch zusätzliche Gebühren, die von Inkassounternehmen erhoben werden können.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen eine Schuld erst 90 Tage nach Fälligkeit zur Eintreibung übergeben.
Bevor eine Bundesschuld zur Eintreibung übergeben wird, muss die Behörde den Schuldner mindestens dreimal benachrichtigen.
Gebühren, die von Inkassounternehmen für Bundesschulden erhoben werden, dürfen 10% des eingezogenen Betrags nicht überschreiten und müssen angemessen sein.
Das Gesetz beauftragt eine Studie über Inkassopraktiken von Landes- und Kommunalbehörden, um deren Auswirkungen auf die Bürger zu bewerten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2572
Sponsor: Rep. Cleaver, Emanuel [D-MO-5]
Startdatum: 2021-04-15