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Neue Wahlkampffinanzierungsregeln: Grenzen und Spendenverbote.

Dieses Gesetz führt neue Regeln für die Verwendung nicht ausgegebener Wahlkampfgelder durch Kandidaten für Bundesämter ein. Es legt Fristen für die Verwendung oder Spende dieser Gelder fest und verbietet Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen, die vom Kandidaten oder seiner unmittelbaren Familie kontrolliert werden. Dies soll die Transparenz erhöhen und potenzielle Interessenkonflikte verhindern.
Wichtige Punkte
Kandidaten haben 6 Jahre nach ihrer letzten Kampagne Zeit, um nicht ausgegebene Wahlkampfgelder zu verwenden oder zu entsorgen.
Wahlkampfgelder müssen zuerst Wahlkampfschulden decken, dann können sie an Spender zurückgegeben, an Wohltätigkeitsorganisationen (nicht familienkontrolliert) oder politische Parteien gespendet werden.
Spenden von Wahlkampfgeldern an Wohltätigkeitsorganisationen, bei denen der Kandidat oder seine unmittelbare Familie Angestellte, Vorstandsmitglieder sind oder die Mehrheit der Anteile besitzen, sind verboten.
Personen, die registrierte Lobbyisten werden, müssen Wahlkampfgelder vor Beginn ihrer Lobbytätigkeit entsorgen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2605
Sponsor: Rep. Takano, Mark [D-CA-41]
Startdatum: 2021-04-15