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Ende der obligatorischen Schiedsverfahren für Anleger: Mehr Wahlfreiheit bei Streitigkeiten

Dieses Gesetz soll Anlegern mehr Freiheit bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Finanzunternehmen geben. Anstatt zu einem Schiedsverfahren gezwungen zu werden, können Bürger nun ein Gericht oder eine Sammelklage wählen, was die Geltendmachung von Ansprüchen bei Betrug erleichtern kann.
Wichtige Punkte
Verbot von obligatorischen Schiedsvereinbarungen vor Streitigkeiten für Broker, Händler und Anlageberater.
Anleger können nun frei zwischen Schiedsverfahren und Gericht zur Streitbeilegung wählen.
Ermöglicht die Teilnahme an Sammelklagen, was die Chancen betrogener Anleger auf Rückerstattung erhöht.
Bestehende Vereinbarungen mit obligatorischer Schiedsklausel werden ungültig, es sei denn, das Schiedsverfahren hat bereits begonnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2620
Sponsor: Rep. Foster, Bill [D-IL-11]
Startdatum: 2021-04-16