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Schutz vor staatlicher Schuldeneintreibung und Notfallhilfe-Schulden

Dieses Gesetz erweitert den Verbraucherschutz vor unlauteren Inkassopraktiken auf Schulden gegenüber staatlichen und lokalen Behörden. Es führt auch einen Mechanismus zur Inflationsanpassung von Schadensersatzbeträgen ein und ermöglicht es Gerichten, Unterlassungsanordnungen zur Beendigung illegaler Inkassotätigkeiten zu erlassen. Darüber hinaus verbietet es die Weitergabe von Notfallhilfe-Schulden (z.B. FEMA) an private Inkassounternehmen, es sei denn, es liegt Betrug vor.
Wichtige Punkte
Inkassounternehmen müssen die gleichen Regeln einhalten, wenn sie Schulden für staatliche oder lokale Regierungen eintreiben, wie bei privaten Schulden.
Die Höhe der Schadensersatzbeträge, die für Verstöße gegen Verbraucherrechte durch Inkassounternehmen vergeben werden können, wird regelmäßig an die Inflation angepasst.
Gerichte können Inkassounternehmen nun anweisen, illegale Praktiken einzustellen, was einen besseren Schutz vor Belästigung bietet.
Schulden aus überzahlter Notfallhilfe (z.B. nach Naturkatastrophen) dürfen nicht an private Inkassounternehmen weitergegeben werden, es sei denn, es lag Betrug vor.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2628
Sponsor: Rep. Meeks, Gregory W. [D-NY-5]
Startdatum: 2021-04-16