arrow_back Zurück zur App

Verbot der 'Panik'-Verteidigung bei Fällen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

Dieses neue Gesetz verbietet die Verwendung von 'Panik'-Argumenten im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Opfers, um Verbrechen zu entschuldigen oder Strafen zu mildern. Ziel ist es, allen Bürgern gleichen Rechtsschutz zu gewährleisten und die Gerechtigkeit zu stärken, indem veraltete Rechtfertigungen für Gewalt beseitigt werden.
Wichtige Punkte
Die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Opfers kann nicht mehr zur Entschuldigung oder Milderung von Strafen für Verbrechen herangezogen werden.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von LGBTQ-Personen vor voreingenommenen Verbrechen zu erhöhen.
Gerichte können weiterhin frühere Traumata des Angeklagten berücksichtigen, jedoch nicht, wenn diese mit der Orientierung oder Identität des Opfers zusammenhängen.
Der Generalstaatsanwalt wird jährlich über Bundesstrafverfolgungen von Verbrechen gegen LGBTQ-Personen berichten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2629
Sponsor: Rep. Pappas, Chris [D-NH-1]
Startdatum: 2021-04-16