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Jugendarbeit in der Forstwirtschaft: Neue Regeln für 16-17-Jährige

Dieses Gesetz ändert die Kinderarbeitsgesetze und erlaubt 16- und 17-Jährigen die Arbeit in bestimmten Holzernteberufen. Es betrifft Unternehmen, die Holz fällen und verarbeiten, insbesondere solche, die Maschinen einsetzen. Wichtig ist, dass diese Änderungen nur gelten, wenn der Arbeitgeber der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Teenagers ist.
Wichtige Punkte
Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren dürfen nun in bestimmten, zuvor verbotenen Berufen der Holzernte arbeiten.
Diese Ausnahme vom Kinderarbeitsgesetz gilt nur für Holzerntebetriebe, die einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund des beschäftigten Teenagers gehören oder von diesem betrieben werden.
Das Gesetz definiert, was Holzerntebetriebe sind, einschließlich mechanisierter Betriebe, und präzisiert so den Umfang der Änderungen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2727
Sponsor: Rep. Golden, Jared F. [D-ME-2]
Startdatum: 2021-04-21