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Studiendarlehenserlass für Eltern von behinderten Studenten.

Neue Regeln ermöglichen Eltern den Erlass von Bundesstudiendarlehen, wenn ihr Kind, für das das Darlehen aufgenommen wurde, dauerhaft und vollständig behindert wird. Diese Änderung gilt für alle bestehenden und zukünftigen Darlehen, unabhängig vom Beginn der Behinderung, was vielen Familien erhebliche finanzielle Erleichterung bringen kann.
Wichtige Punkte
Eltern können die Entlassung von Bundesstudiendarlehen beantragen, wenn der Student, für den sie geliehen haben, dauerhaft behindert wird.
Die Bestimmungen umfassen sowohl bestehende als auch zukünftige Darlehen sowie Behinderungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes auftraten.
Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Eltern in schwierigen Lebenssituationen aufgrund der Behinderung eines Kindes zu verringern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2732
Sponsor: Rep. Langevin, James R. [D-RI-2]
Startdatum: 2021-04-21