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Datenschutz: Verbot des Kaufs persönlicher Daten durch Regierungsbehörden

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Privatsphäre der Bürger zu schützen, indem er Regierungsbehörden den Kauf persönlicher Daten von Unternehmen untersagt. Das bedeutet, dass Behörden keine Informationen über Sie, wie z.B. Ihren Browserverlauf oder Standort, ohne eine entsprechende gerichtliche Anordnung erwerben können. Dies führt zu einer stärkeren Kontrolle darüber, wie Ihre Daten verwendet werden, und schützt Sie vor unbefugtem Zugriff.
Wichtige Punkte
Verbot des Datenkaufs: Regierungsbehörden, einschließlich Geheimdienste, dürfen Ihre persönlichen Daten (z.B. Browserverlauf, Standort) nicht von Unternehmen kaufen.
Gerichtliche Anordnung erforderlich: Um Ihre Daten zu erhalten, müssen Behörden eine gerichtliche Anordnung einholen, ähnlich wie bei Telekommunikationsanbietern.
Schutz vor unrechtmäßig erlangten Daten: Unrechtmäßig erlangte Informationen (z.B. durch Täuschung, Datenschutzverletzungen) dürfen nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Erweiterter Schutz auf Vermittler: Neue Regeln umfassen auch Unternehmen, die Ihre Daten im Auftrag von Internetdienstanbietern speichern oder verarbeiten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2738
Sponsor: Rep. Nadler, Jerrold [D-NY-10]
Startdatum: 2021-04-21