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Gefahrenzulage für Bundesbedienstete mit COVID-19-Exposition

Dieses Gesetz führt eine zusätzliche Vergütung für Bundesbedienstete ein, die bei der Ausübung ihrer Pflichten COVID-19 ausgesetzt waren. Es soll ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen anerkennen und zusätzliche finanzielle Unterstützung für Gesundheitsrisiken bieten. Dies gilt auch für das Sicherheitspersonal an Flughäfen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die COVID-19 ausgesetzt waren, erhalten eine Gefahrenzulage.
Die Zulage gilt für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 30. September 2020.
Die Bestimmungen gelten auch für Mitarbeiter der Transportsicherheitsbehörde (TSA).
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2744
Sponsor: Rep. Payne, Donald M., Jr. [D-NJ-10]
Startdatum: 2021-04-21