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Gefahrenzulage für Bundesbedienstete mit COVID-19-Exposition

Dieses Gesetz führt eine zusätzliche Vergütung für Bundesbedienstete ein, die bei der Ausübung ihrer Pflichten COVID-19 ausgesetzt waren. Es soll ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen anerkennen und zusätzliche finanzielle Unterstützung für Gesundheitsrisiken bieten. Dies gilt auch für das Sicherheitspersonal an Flughäfen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die COVID-19 ausgesetzt waren, erhalten eine Gefahrenzulage.
Die Zulage gilt für den Zeitraum vom 15. März 2020 bis zum 30. September 2020.
Die Bestimmungen gelten auch für Mitarbeiter der Transportsicherheitsbehörde (TSA).
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Hazardous Duty Pay for Frontline Federal Workers Act
Drucknummer: HR 2744
Sponsor: Rep. Payne, Donald M., Jr. [D-NJ-10]
Startdatum: 2021-04-21