Grenzschutzfinanzierung: COVID-19-Hilfe für Strafverfolgungsbehörden
Dieses Gesetz erlaubt die Verwendung von COVID-19-Hilfsgeldern, die ursprünglich für die Erholung von Staaten und Kommunen vorgesehen waren, durch Strafverfolgungsbehörden für Grenzsicherheitsaktivitäten. Das bedeutet, dass Gelder, die für Pandemiehilfe gedacht waren, nun für Ausrüstung, Personal und andere Operationen zur Verbesserung des Grenzschutzes verwendet werden können. Ziel ist es, die Grenzschutzbemühungen in Staaten und Gebieten mit internationalen Grenzen zu stärken.
Wichtige Punkte
COVID-19-Hilfsgelder können für Ausrüstung und Wartung zur Verbesserung der Grenzschutzaktivitäten verwendet werden.
Die Gelder können Personalkosten, einschließlich Überstunden und Vertretungen für Mitarbeiter im Grenzschutz, decken.
Finanzielle Unterstützung steht Strafverfolgungsbehörden in Staaten zur Verfügung, die an Kanada, Mexiko grenzen oder internationale Seegrenzen haben und aktiv an Operationen der U.S. Customs and Border Protection beteiligt sind.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2802
Sponsor: Rep. Pfluger, August [R-TX-11]
Startdatum: 2021-04-22