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Unterstützung für Militärwitwen: Fortgesetzte Leistungen nach Wiederheirat

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass hinterbliebene Ehepartner von verstorbenen Militärangehörigen weiterhin Leistungen wie Hinterbliebenenrenten und Entschädigungen erhalten, auch wenn sie wieder heiraten. Dies gilt auch für diejenigen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder geheiratet haben, wodurch ihre Berechtigung für diese Leistungen wiederhergestellt wird.
Wichtige Punkte
Hinterbliebene Ehepartner von im Dienst verstorbenen Militärangehörigen verlieren ihre Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat nicht.
Personen, die vor dem 55. Lebensjahr und vor Inkrafttreten des Gesetzes wieder geheiratet haben, erhalten ihre Hinterbliebenenrentenzahlungen wieder.
Hinterbliebene Ehepartner von Veteranen verlieren die Entschädigung nicht bei Wiederheirat, auch wenn diese vor dem 57. Lebensjahr und vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2827
Sponsor: Rep. Waltz, Michael [R-FL-6]
Startdatum: 2021-04-22