arrow_back Zurück zur App

Investitionen in Wirtschaft, Arbeitsplätze und soziale Gerechtigkeit: Das THRIVE-Gesetz

Das THRIVE-Gesetz zielt darauf ab, Millionen guter Arbeitsplätze zu schaffen, Ungleichheit zu bekämpfen und den Klimawandel durch Bundesinvestitionen anzugehen. Es konzentriert sich auf die Unterstützung unterversorgter Gemeinschaften, den Umweltschutz und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Bürger können verbesserte Infrastruktur, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Wohnraum sowie Unterstützung für lokale Wirtschaften erwarten.
Wichtige Punkte
Schaffung von mindestens 15,5 Millionen existenzsichernden Arbeitsplätzen mit fairen Löhnen und Leistungen, einschließlich des Rechts auf gewerkschaftliche Organisation.
Erhebliche Investitionen in historisch unterversorgte Gemeinschaften, einschließlich indigener Gemeinschaften, um rassistischen, ethnischen und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.
Beschleunigter Übergang zu sauberer Energie und emissionsfreien Fahrzeugen, mit dem Ziel von 100% sauberer Energie bis 2035 und emissionsfreien Gebäuden bis 2025.
Unterstützung der sozialen Infrastruktur, einschließlich Gesundheitswesen, Bildung, Kinder- und Altenpflege sowie erweiterter Zugang zu Breitbandinternet und sauberem Wasser.
Umwelt- und Ökosystemschutz, einschließlich der Sanierung verschmutzter Standorte und des Verbots von Investitionen in fossile Brennstoffe und Emissionsausgleichsprogramme.
Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Arbeitnehmer und Gemeinschaften, die von wirtschaftlichen Veränderungen betroffen sind, durch finanzielle Unterstützung, Schulungen und Arbeitsvermittlung.
Stärkung der Stammeshoheit und Sicherstellung der freien, vorherigen und informierten Zustimmung der Indianerstämme zu Maßnahmen der Bundesbehörden, die ihr Land und ihre Kultur betreffen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2919
Sponsor: Rep. Dingell, Debbie [D-MI-12]
Startdatum: 2021-04-30