arrow_back Zurück zur App

Steuererleichterungen für Einzelunternehmer: Rückwirkende Altersvorsorgebeiträge

Dieser Gesetzesentwurf erleichtert es Einzelunternehmern, Beiträge zu ihren Altersvorsorgeplänen zu leisten. Sie können Beiträge, die nach dem Ende des Steuerjahres, aber vor der Abgabe ihrer Steuererklärung geleistet wurden, so behandeln, als wären sie im Vorjahr geleistet worden. Dies gibt ihnen mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Altersvorsorge und der Nutzung von Steuerabzügen.
Wichtige Punkte
Einzelunternehmer können Altersvorsorgebeiträge nach dem Ende des Steuerjahres leisten.
Diese Beiträge werden als im vorherigen Steuerjahr geleistet behandelt, wenn sie vor der Steuererklärungsfrist erfolgen.
Die Änderung gilt für Planjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2943
Sponsor: Rep. Schweikert, David [R-AZ-6]
Startdatum: 2021-04-30