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Leichterer Zugang zu Altersvorsorgeplänen für Teilzeitbeschäftigte.

Dieses Gesetz verkürzt die erforderliche Dienstzeit für langfristige Teilzeitbeschäftigte, um an betrieblichen Altersvorsorgeplänen teilnehmen zu können. Statt drei Jahren sind nun nur noch zwei Jahre Dienstzeit erforderlich, was es ihnen erleichtert, für ihre Zukunft zu sparen. Ziel dieser Änderung ist es, den Zugang zu Altersvorsorgeleistungen für Teilzeitbeschäftigte zu verbessern.
Wichtige Punkte
Verkürzung der erforderlichen Dienstzeit von drei auf zwei Jahre für Teilzeitbeschäftigte zur Teilnahme an Altersvorsorgeplänen.
Mehr Teilzeitbeschäftigte erhalten Zugang zu arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorgeleistungen.
Die Änderungen treten rückwirkend in Kraft und können auch frühere Beschäftigungszeiten abdecken.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2944
Sponsor: Rep. Sewell, Terri A. [D-AL-7]
Startdatum: 2021-04-30