Mehr Rechenschaftspflicht für Hochschulen bei Mitarbeiter-Vorfällen
Neue Vorschriften verlangen, dass Hochschulpräsidenten und Vorstandsmitglieder Berichte über schwerwiegende Vorfälle mit Mitarbeitern persönlich überprüfen. Dies soll die Aufsicht erhöhen und sicherstellen, dass solche Angelegenheiten ernst genommen werden, ohne die Ermittlungen selbst zu beeinflussen. Bürger können mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im Umgang der Hochschulen mit solchen Situationen erwarten.
Wichtige Punkte
Hochschulpräsidenten und mindestens ein Vorstandsmitglied müssen alle Berichte über schwerwiegende Vorfälle mit Mitarbeitern, die dem Title IX-Koordinator gemeldet wurden, persönlich überprüfen.
Diese Überprüfung muss Sachverhaltsfeststellungen, die Grundlage für Schlussfolgerungen über Richtlinienverstöße von Mitarbeitern und die Bearbeitung von Beschwerden, einschließlich verhängter Sanktionen, umfassen.
Die Identität der meldenden Person muss geschützt und darf ohne deren Zustimmung nicht weitergegeben werden.
Die Personen, die die Überprüfung durchführen, dürfen die Untersuchung oder Entscheidung bezüglich des gemeldeten Vorfalls nicht beeinflussen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_2947
Sponsor: Rep. Slotkin, Elissa [D-MI-8]
Startdatum: 2021-04-30