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Steuererleichterung für Ersthelfer: Invalidenrenten bleiben steuerfrei.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Dienstunfähigkeitsrenten für Ersthelfer (Polizei, Feuerwehr, Sanitäter) von der Einkommensteuer zu befreien, auch nach Erreichen des Rentenalters. Dies bedeutet, dass diese Personen mehr von ihren Leistungen behalten können, was sich positiv auf ihre persönlichen Finanzen auswirkt.
Wichtige Punkte
Ersthelfer (Polizei, Feuerwehr, Sanitäter) zahlen keine Steuern auf Dienstunfähigkeitsrenten.
Diese Änderung gilt für Zahlungen, die nach Erreichen des Rentenalters erhalten werden, und erhöht deren verfügbares Einkommen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3060
Sponsor: Rep. Norman, Ralph [R-SC-5]
Startdatum: 2021-05-07