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Benachrichtigung der Bundesstaaten über die Unterbringung unbegleiteter Kinder

Dieses neue Gesetz verpflichtet die Bundesbehörden, die Gouverneure der Bundesstaaten über die Unterbringung unbegleiteter Kinder in ihrem Bundesstaat zu informieren. Dies soll die Transparenz und Koordination zwischen der Bundesregierung und den Landesbehörden bei der Betreuung dieser Kinder verbessern.
Wichtige Punkte
Gouverneure der Bundesstaaten werden über die Unterbringung unbegleiteter Kinder in ihrem Bundesstaat informiert.
Die Benachrichtigung muss mindestens 48 Stunden vor der Unterbringung des Kindes bei einem Betreuer erfolgen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3120
Sponsor: Rep. Smith, Adrian [R-NE-3]
Startdatum: 2021-05-11