Verbot des privaten Handels und Besitzes von Primaten
Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, den Handel und den privaten Besitz von lebenden nichtmenschlichen Primaten wie Schimpansen und Lemuren einzuschränken. Es verbietet den Import, Export, Transport, Verkauf und Besitz dieser Tiere, mit bestimmten Ausnahmen für lizenzierte Einrichtungen wie Zoos und Forschungszentren. Bürger, die solche Tiere bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes besitzen, müssen diese registrieren und dürfen sie weder züchten noch verkaufen.
Wichtige Punkte
Verbot des Imports, Exports, Transports, Verkaufs und Besitzes von lebenden nichtmenschlichen Primaten (z.B. Schimpansen, Gorillas, Lemuren) im zwischenstaatlichen und internationalen Handel.
Ausnahmen gelten für lizenzierte Zoos, Forschungseinrichtungen, Tierärzte, Wildtierauffangstationen und Personen, die Tiere zu autorisierten Einrichtungen transportieren.
Bestehende Primatenbesitzer müssen ihre Tiere innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes registrieren, dürfen sie danach aber nicht mehr züchten, erwerben oder verkaufen.
Für Verstöße gegen die neuen Vorschriften werden zivil- und strafrechtliche Sanktionen verhängt.
Zoos und andere autorisierte Einrichtungen müssen sicherstellen, dass kein direkter öffentlicher Kontakt mit Primaten besteht (außer bei Lemuren und Galagos, wo eine 15-Fuß-Barriere erforderlich ist), es sei denn, es handelt sich um geschultes Personal oder Tierärzte.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3135
Sponsor: Rep. Blumenauer, Earl [D-OR-3]
Startdatum: 2021-05-12