arrow_back Zurück zur App

Marihuana in Bundeswohnungen: Diskriminierung bei staatlich konformem Gebrauch beenden

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Personen, die Marihuana in Übereinstimmung mit dem Landesrecht verwenden, vor der Verweigerung des Zugangs zu staatlich geförderten Wohnungen zu schützen. Dies bedeutet, dass der legale Marihuana-Konsum in einem bestimmten Bundesstaat kein Grund für den Ausschluss aus Bundeswohnungsprogrammen sein wird. Diese Änderungen sollen allen Bürgern, unabhängig von ihrem landesrechtlich konformen Marihuana-Konsum, gleichen Zugang zu Wohnraum gewährleisten.
Wichtige Punkte
Personen, die Marihuana in Übereinstimmung mit dem Landesrecht verwenden, kann der Zugang zu staatlich geförderten Wohnungen nicht verweigert werden.
Marihuana-bezogene Aktivitäten, die dem Landesrecht entsprechen, werden für Bundeswohnzwecke nicht als drogenbezogene kriminelle Aktivitäten betrachtet.
Wohnungsämter können die Aufnahme in Wohnungsprogramme aufgrund des legalen Marihuana-Konsums nicht verweigern.
Der Sekretär darf staatlich konforme Marihuana-Aktivitäten in staatlich geförderten Wohnungen nicht verbieten oder entmutigen.
Es werden Vorschriften erlassen, die das Rauchen von Marihuana in staatlich geförderten Wohnungen auf die gleiche Weise wie das Rauchen von Tabak einschränken.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3212
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2021-05-13