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Ende der Kinderehen bei US-Einwanderungsvisa

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kinderehen und Menschenhandel zu verhindern, indem es Schlupflöcher in den Einwanderungsgesetzen schließt. Es schreibt vor, dass Personen, die Ehe- oder Verlobtenvisa beantragen, mindestens 18 Jahre alt sein müssen, um Minderjährige vor Zwangsehen und Ausbeutung zu schützen.
Wichtige Punkte
Führt ein Mindestalter von 18 Jahren für Personen ein, die Ehe- und Verlobtenvisa für die USA beantragen.
Zielt darauf ab, Kinderehen, Menschenhandel und die Ausbeutung von Minderjährigen im Einwanderungssystem zu verhindern.
Änderungen gelten für neue Anträge und einige laufende Fälle, mit Ausnahmen für bestimmte Aufhebungen des bedingten Daueraufenthaltsstatus.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3214
Sponsor: Rep. Perry, Scott [R-PA-10]
Startdatum: 2021-05-13