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Polizisten dürfen Schusswaffen in bestimmten Bundesgebäuden tragen

Neue Vorschriften erlauben es uniformierten Strafverfolgungsbeamten, dienstlich ausgegebene Schusswaffen in bestimmten öffentlich zugänglichen Bundesgebäuden zu tragen. Dies soll die Sicherheit an diesen Orten erhöhen, indem es den Beamten ermöglicht, schnell auf Bedrohungen zu reagieren, was das Sicherheitsgefühl der Bürger, die diese Einrichtungen nutzen, beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Uniformierte Beamte dürfen dienstlich ausgegebene Schusswaffen in zivilen Bundesgebäuden mit Sicherheitsstufe I und II tragen, die öffentlich zugänglich sind.
Diese Änderung betrifft Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Gesetzesverstößen befugt sind.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3250
Sponsor: Rep. Hollingsworth, Trey [R-IN-9]
Startdatum: 2021-05-14