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Rückerstattung von Eisenbahnkreditgebühren: Unterstützung der Verkehrsinfrastruktur

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Kreditrisikoprämien für bestimmte Eisenbahninfrastrukturkredite zurückzuerstatten. Das bedeutet, dass nach der Rückzahlung der Kredite diese Gelder an die zahlenden Stellen zurückfließen, was die Finanzierung zukünftiger Bahnprojekte unterstützen und die Transportqualität verbessern könnte.
Wichtige Punkte
Das Gesetz schreibt die Rückerstattung von Kreditrisikoprämien für Eisenbahnkredite nach deren Erfüllung vor.
Die Rückerstattungen umfassen auch aufgelaufene Zinsen auf diese Prämien.
Die Gelder werden innerhalb von 60 Tagen nach Krediterfüllung oder Inkrafttreten des Gesetzes zurückgezahlt, falls der Kredit bereits erfüllt ist.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3318
Sponsor: Rep. Perlmutter, Ed [D-CO-7]
Startdatum: 2021-05-18