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Kindersparkonten werden bei Sozialleistungen nicht angerechnet

Dieses neue Gesetz soll es einkommensschwachen Familien erleichtern, für die Zukunft ihrer Kinder zu sparen. Der Wert spezieller Kindersparkonten wird bei der Bestimmung der Berechtigung für Sozialleistungen wie Familienhilfe, Lebensmittelunterstützung oder Energiebeihilfen nicht berücksichtigt. Dies ermöglicht es Familien, für Bildung, den Kauf eines ersten Eigenheims oder die Gründung eines Unternehmens für ihr Kind zu sparen, ohne den Zugang zu wesentlichen Leistungen zu verlieren.
Wichtige Punkte
Geld auf speziellen Kindersparkonten wird bei der Beantragung von Sozialleistungen nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet.
Dies gilt für Programme wie Temporary Assistance for Needy Families (TANF), Supplemental Security Income (SSI), Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP) und Low-Income Home Energy Assistance Program (LIHEAP).
Die Mittel aus diesen Konten können für die postsekundäre Bildung, den Kauf eines ersten Eigenheims oder die Kapitalisierung eines Unternehmens für das Kind verwendet werden.
Diese Konten müssen bei bundesversicherten Finanzinstituten geführt oder von gemeinnützigen Organisationen, Schulen oder Universitäten verwaltet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3378
Sponsor: Rep. Cartwright, Matt [D-PA-8]
Startdatum: 2021-05-20